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Finanzierungsratgeber - für Finanzthemen


9. Oktober 2009

Auslandsreise mit dem eigenem Pkw

Kfz  Versicherung und Einreisebedingungen – Information

Eine Urlaubsreise mit dem eigenen Pkw kann schnell zum Albtraum werden, wenn man den Urlaubsvorbereitungen nicht auch die Kfz Versicherung des Fahrzeuges mitberücksichtigt. Denn die Regelungen bzgl. der Kfz Versicherung variieren von Land zu Land – und das sogar in der EU. Zum einen variieren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen, d.h. die Summe, bis zu der die Versicherung für einen Schaden maximal aufkommt. In nichteuropäischen Ländern, wie etwa Australien, kann man den Deckungsschutz der eigenen Versicherung nicht mitnehmen. In anderen Worten: Die Kfz Haftpflicht greift nur in der EU und in Gebieten der Welt, die politisch zur EU gehören, wie etwa den Kanaren

Einreise mit dem eigenen Pkw

Darüber hinaus braucht man für die Einreise in bestimmte Länder der EU, wie etwa Spanien, eine sog. grüne Versicherungskarte. Die grüne Versicherungs- karte dient als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz und ist in vielen EU-Ländern im Falle eines Unfalls vorzuzeigen. Die grüne Versicherungskarte erhält man bei der zuständigen Kfz Versicherung.

Besonders hilfreich ist es außerdem, vor Reisebeginn sich den sog. europäischen Unfallbericht auszudrucken. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Dokument, der im Fall eines Unfalls hilft, alle relevanten Daten, wie etwa Unfallhergang und beteiligte Personen strukturiert zu erfassen. Der europäische Unfallbericht kann auf den Webseiten der meisten Autoversicherungsanbieter ausgedruckt werde und sollte im eigenen Auto, z.B. im Handschuhfach, aufbewahrt werden.

Leihwagen im Ausland

Will man das Urlaubsland nicht mit dem eigenen Fahrzeug, sondern mit einem Leihwagen erkunden, sind auch einige Dinge zu beachten. Entgegen der allgemeinen Meinung ist man nämlich selbst bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor Ort nicht in allen Schadensfällen komplett abgesichert. So ist in manchen Ländern die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme nämlich niedriger, als die in Deutschland. Daher kann es in einem Extremfall – etwa einem schweren, schulhaften Unfall mit Personenschaden sein, dass der entstandene Schaden nicht von der ausländischen Versicherung komplett übernommen wird. Dann sind Sie gezwungen, die offene Summe – dies kann schon mal in den siebenstelligen Betrag gehen – selbst zu zahlen.

Der Abschluss einer “Mallorca Police” schützt vor so einem Desaster. Die Mallorca Police ist ein zusätzliche Kfz Versicherung für Mietwagen im Ausland. Die Mallorca Police stellt somit eine Erweiterung der Haftpflichtdeckung dar  (der Name Mallorca Police hat also nicht mit dessen Geltungsbereich zu tun). Deutsche Autoversicherungen erweitern die Deckungssumme zumeist auf 100 Mio. €. Es ist also durchaus empfehlenswert, rechtzeitig vor einer anstehenden Auslandsreise, diese Police abzuschließen. Diese wird üblicherweise in den Kfz Schutzbrief integriert.

Unfall im Ausland: Die ersten Schritte

Sollten Sie an einem Unfall im Ausland beteiligt sein, so lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Gehen Sie strukturiert vor:

  • Zunächst ist es wichtig, alles zu fotografieren. Es reichen sogar Fotos, die vom Handy aus gemacht werden.  Hauptsache Sie haben ausagekräftiges Beweismaterial.
  • Dann erfassen Sie alle relevanten Daten – am einfachsten sind diese im europäischen Unfallbericht auszufüllen.
  • Die Polizei ist unbedingt in Fällen zu verständigen, in denen Personen oder schwerere Sachschäden verursacht wurden.
  • Außerdem ist baldmöglichst -  spätetstens nach der Rückkehr jedoch – die deutsche Autoversicherung zu verständigen.
  • Im Zweifelsfall hilft einem auch die Servicerufnummer des deutschen Autoversicherungsverbandes weiter: +49 180 – 250 26