Kfz Versicherung Kündigung
Da sich die einzelnen Policen der Kfz Versicherungen sich teilweise erheblich bzgl. der Konditionen unterscheiden, sollte man regelmäßig seinen Tarif vergleichen. So kann man ohne großen Aufwand Geld sparen. Ersparnisse von bis zu 50 % sind keine Seltenheit! Gerade im Herbst verzeichnen die Kfz Versicherungen enorm viele Anfragen von Kfz Haltern, die wechseln möchten. Um jedoch einen Kfz Versicherungswechsel durchführen zu können, muss man die geltenden Vorschriften bzgl. der Kündigung beachten.
Wann ist eine Kündigung möglich?
Man kann zwischen vier verschiedenen Fällen unterscheiden, in denen eine Kündigung möglich ist.
- Regelmäßige Kündigung: Zum Jahresende / einem anderen Datum
- Beitragserhöhungen
- Fahrzeugwechsel
- Schadensfall
Kfz Versicherung – Kündigung im Regelfall
Im Regelfall ist die Kündigung der Kfz Versicherung zum Jahresende, das heißt zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die neue Kfz Versicherung ist dann ab 1.1. des neuen Jahres wirksam. Die Kündigung muss jedoch mindestens einen Monat früher, also spätestens bis zum 30.11. schriftlich bei dem Versicherungsgeber eingehen. Infolgedessen ist zu empfehlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. So hat man im Zweifel einen schriftlichen Beweis, dass die Kfz Versicherung Kündigung fristgerecht erhalten hat
Aber Vorsicht! Der Versicherungsschutz erlischt automatisch nach Ablauf der Frist. Und Kfz Versicherungen haben nämlich das Recht, Anwärter auch abzulehnen. Daher gilt:Kündigen Sieimmer erst,wenn Sie die neue Versicherungspoliceschriftlich daheim vorliegen haben
In Ausnahmefällen endet die Kfz Versicherung zu einem anderen Datum. Dies ist im Vertragswerk unter „Laufzeit“ o.ä. zu prüfen. In diesem Falle ist die 4 Wochen-Frist jedoch auch gültig. Das heißt, endet die Versicherung z.B. zum 31. Juli des Jahres, so muss die Kündigung spätestens Anfang Juli abgeschickt werden.
Kfz Versicherung – Kündigung bei Beitragserhöhung
Geht Ihnen von der Versicherung ein Schreiben zu, dass Ihr Beitrag erhöht wird – etwa da sich die Regional- oder Typklassen geändert haben – ohne gleichzeitige Erweiterung des Leistungsspektrum, so haben Sie ein sog. Sonderkündigungsrecht. Von diesem Sonderkündigungsrecht können Sie unabhängig von der regelmäßigen Kündigung Gebrauch machen, also auch unter dem Jahr. Sie müssen lediglich innerhalb von 4 Wochen Ihrer Versicherung die Kündigung schriftlich mitteilen. Doch Vorsicht! Kündigen Sie erst, wenn Sie das Angebot einer anderen Kfz Versicherung daheim haben. Der Versicherungsschutz erlöscht nämlich nach Ablauf der Kündigingsfrist automatisch.
Verkauf des Fahrzeuges
Beim sog. Wegfall des Risikos, also wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie auch kündigen. Diese Art der Kündigung ist jederzeit möglich und sofort wirksam. Zur Kündigung genügt ein Schreiben an die entsprechende Kfz Versicherung dem Sie eine Kopie des Kaufvertrages und der Abmeldebescheinigung hinzufügen. Bereits gezahlte Prämienleistungen werden dann vom Versicherungsgeber sogar anteilig zurück erstattet.
Kündigung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens an dem versicherten Pkw ist auch eine Kündigung möglich. Dies ist sogar dann möglich, wenn die Kfz Versicherung den Schaden zu 100% ersetzt hat. Sind Sie etwa mit der Schadensbearbeitung nicht zufrieden, so ist eine Kündigung innerhalb der vertraglichen Kündigungsfristen möglich – diese liegt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherungsgesellschaft bis Ende des Jahres die Versicherungsprämie zusteht. Eine anteilige Prämienauszahlung ist also nicht möglich.
Das Kündigungsschreiben
In der Kündigung sollten folgende Angaben gemacht werden: Ihre Anschrift, die Versicherungsnummer (diese ist dem Vertag zu entnehmen) und das Kfz – Kennzeichnen. Des Weiteren müssen Sie erwähnen, wann die Kfz Versicherung enden soll, z.B.: „Ich kündige meine Kfz Versicherung fristgerecht zum 31.10.2009“.
Der große Kfz Versicherungsvergleich
Einen sehr hilfrechen Vergleich von 151 verschiedenen Kfz Versicherungsanbietern hat die “Stiftung Warentest” erst kürzlich durchgeführt. Den ganzen Bericht finden Sie hier.
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