16. November 2009
Kfz Steuer in Niederland basiert auf Kilometerpauschale
Vergangenes Wochenende hat die niederländische Regierungskoalition die Reform des Kfz Steuersystems verabschiedet. Demnach soll sich die Höhe der Kfz Versicherung in Niederland zukünftig nicht wie in Deutschland nach Kriterien wie dem Fahrzeugtyp oder der Regionalklasse richten, sondern wird nach den gefahrenen Kilometern pro Jahr abgerechnet. Eingeführt werden soll dieses neue System im Jahre 2012. Ab 2012 sollen die niederländischen Autofahrer zunächst 3 Cent pro gefahrenen Kilometer entrichten. Bis zum Jahre 2018 soll das Kilometergeld dann schrittweise auf max. 6,7 Cent angehoben werden. Neben den gefahrenen Kilometern richtet sich die neue Kfz Steuer außerdem in geringerem Maße nach der Tageszeit und Fahrzeugtyp.
Kfz Steuer dient dem Umweltschutz
Ziel dieser Reform ist es, in Niederland v.a. den Co2 Ausstoß, der durch Fahrzeuge verursacht wird, zu reduzieren und so einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Gemäß Schätzungen der niederländischen Regierung können durch die Einführung der neuen Kfz Steuer bis zu 10% Co2 Emissionen eingespart werden. Außerdem sollen Staus, besonders zur Rush Hour, drastisch durch diese Maßnahme reduziert werden. So geht der niederländische Verkehrsminister Camiel Eurling davon aus, dass sich die gefahrenen Kilometer um 15% in Niederland reduzieren werden.
Kfz Steuer wird mittels GPS Systemen realisiert
Natürlich stellt sich noch die Frage der Realisierung der Kilometerpauschale. Dies ist mit einem erheblichen technischen Aufwand verbunden. So muss jedes Fahrzeug in Niederland mit einem GPS Chip ausgestattete werden. Mittels dieses Chips können Satelliten die gefahrenen Kilometer eines jeden Pkws messen. Die genauen Routen, die mit den einzelnen niederländischen Fahrzeugen gefahren werden, sollen jedoch angeblich nicht gespeichert werden. Die Satelliten senden wiederum die Informationen an die sog. „staatliche Zentralkasse“, welche für die Berechnung der Kilometerpauschale zuständig ist.
Kritik an diesem Modell der benutzerorientierten Kfz Steuer in Niederland kommt besonders seitens der Autofahrer und der Opposition. Sie befürchten, dass sie in Zukunft finanziell wesentlich stärker belastet werden und die Kfz Steuer einem Überwachungsstaat gleicht. Die niederländische Regierung behauptet hingegen, dass knapp 60 der Autofahrer durch das neue System entlastet werden und nur auf 16% höhere Zahlungen zukommen.
Deutschland skeptisch geg. Kfz Steuer der Niederlande
Nachdem bekannt wurde, dass die Niederland Ihre Kfz Steuer System reformieren wollen, entbrannte aus in Deutschland eine hitzige Diskussion über die Kilometerpauschale aus. Deutsche Autofahrer werden wohl jedoch auch in Zukunft nach dem altbewährten System der Kfz Steuer, de sich v.a. nach der Motorleistung richtet, abgerechnet. Dies ist jedenfalls Standpunkt der Bundesregierung. Man wolle erstmal die Entwicklung in den Niederlanden abwarten. Außerdem ließ die FDP verlauten, dass die Fahrzeugleistung schon noch eine wichtige Rolle als Grundlage der Kfz Versicherung spiele. Denn es sei nur logische Konsequenz, dass jemand stärker zur Kasse gebeten wird, der mit einer Spritschleuder unterwegs ist, als jemand der die gleiche Kilometerzahl mit einem umweltfreundlichen Fahrzeug zurücklegt. Einzig die Grünen unterstützen den Vorstoß der Niederländer.
28. Oktober 2009
Kfz Versicherung Kündigung
Da sich die einzelnen Policen der Kfz Versicherungen sich teilweise erheblich bzgl. der Konditionen unterscheiden, sollte man regelmäßig seinen Tarif vergleichen. So kann man ohne großen Aufwand Geld sparen. Ersparnisse von bis zu 50 % sind keine Seltenheit! Gerade im Herbst verzeichnen die Kfz Versicherungen enorm viele Anfragen von Kfz Haltern, die wechseln möchten. Um jedoch einen Kfz Versicherungswechsel durchführen zu können, muss man die geltenden Vorschriften bzgl. der Kündigung beachten.
Wann ist eine Kündigung möglich?
Man kann zwischen vier verschiedenen Fällen unterscheiden, in denen eine Kündigung möglich ist.
- Regelmäßige Kündigung: Zum Jahresende / einem anderen Datum
- Beitragserhöhungen
- Fahrzeugwechsel
- Schadensfall
Kfz Versicherung – Kündigung im Regelfall

Kfz Versicherung Kündigung
Im Regelfall ist die Kündigung der Kfz Versicherung zum Jahresende, das heißt zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die neue Kfz Versicherung ist dann ab 1.1. des neuen Jahres wirksam. Die Kündigung muss jedoch mindestens einen Monat früher, also spätestens bis zum 30.11. schriftlich bei dem Versicherungsgeber eingehen. Infolgedessen ist zu empfehlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. So hat man im Zweifel einen schriftlichen Beweis, dass die Kfz Versicherung Kündigung fristgerecht erhalten hat
Aber Vorsicht! Der Versicherungsschutz erlischt automatisch nach Ablauf der Frist. Und Kfz Versicherungen haben nämlich das Recht, Anwärter auch abzulehnen. Daher gilt:Kündigen Sieimmer erst,wenn Sie die neue Versicherungspoliceschriftlich daheim vorliegen haben
In Ausnahmefällen endet die Kfz Versicherung zu einem anderen Datum. Dies ist im Vertragswerk unter „Laufzeit“ o.ä. zu prüfen. In diesem Falle ist die 4 Wochen-Frist jedoch auch gültig. Das heißt, endet die Versicherung z.B. zum 31. Juli des Jahres, so muss die Kündigung spätestens Anfang Juli abgeschickt werden.
Kfz Versicherung – Kündigung bei Beitragserhöhung
Geht Ihnen von der Versicherung ein Schreiben zu, dass Ihr Beitrag erhöht wird – etwa da sich die Regional- oder Typklassen geändert haben – ohne gleichzeitige Erweiterung des Leistungsspektrum, so haben Sie ein sog. Sonderkündigungsrecht. Von diesem Sonderkündigungsrecht können Sie unabhängig von der regelmäßigen Kündigung Gebrauch machen, also auch unter dem Jahr. Sie müssen lediglich innerhalb von 4 Wochen Ihrer Versicherung die Kündigung schriftlich mitteilen. Doch Vorsicht! Kündigen Sie erst, wenn Sie das Angebot einer anderen Kfz Versicherung daheim haben. Der Versicherungsschutz erlöscht nämlich nach Ablauf der Kündigingsfrist automatisch.
Verkauf des Fahrzeuges
Beim sog. Wegfall des Risikos, also wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie auch kündigen. Diese Art der Kündigung ist jederzeit möglich und sofort wirksam. Zur Kündigung genügt ein Schreiben an die entsprechende Kfz Versicherung dem Sie eine Kopie des Kaufvertrages und der Abmeldebescheinigung hinzufügen. Bereits gezahlte Prämienleistungen werden dann vom Versicherungsgeber sogar anteilig zurück erstattet.
Kündigung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens an dem versicherten Pkw ist auch eine Kündigung möglich. Dies ist sogar dann möglich, wenn die Kfz Versicherung den Schaden zu 100% ersetzt hat. Sind Sie etwa mit der Schadensbearbeitung nicht zufrieden, so ist eine Kündigung innerhalb der vertraglichen Kündigungsfristen möglich – diese liegt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherungsgesellschaft bis Ende des Jahres die Versicherungsprämie zusteht. Eine anteilige Prämienauszahlung ist also nicht möglich.
Das Kündigungsschreiben
In der Kündigung sollten folgende Angaben gemacht werden: Ihre Anschrift, die Versicherungsnummer (diese ist dem Vertag zu entnehmen) und das Kfz – Kennzeichnen. Des Weiteren müssen Sie erwähnen, wann die Kfz Versicherung enden soll, z.B.: „Ich kündige meine Kfz Versicherung fristgerecht zum 31.10.2009“.
Der große Kfz Versicherungsvergleich
Einen sehr hilfrechen Vergleich von 151 verschiedenen Kfz Versicherungsanbietern hat die “Stiftung Warentest” erst kürzlich durchgeführt. Den ganzen Bericht finden Sie hier.
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