Die Kündigung einer bestehenden KFZ Versicherung kann aus vielen verschiedenen Gründen nötig werden. Grundsätzlich unterscheidet man aber die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Die ordentliche Kündigung muss zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Da das Versicherungsjahr meist dem Kalenderjahr entspricht, ist dieser Stichpunkt dann der 30.11. eines Jahres. Bis zu diesem Tag muss die ordentliche Kündigung der Versicherung vorliegen. Diese ordentliche Kündigung kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen.
Anders sieht es bei der außerordentlichen Kündigung aus. Hier unterscheidet der Gesetzgeber die außerordentliche Kündigung nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall oder auch beim Fortfall des versicherten Risikos.
Im erstgenannten Fall, der Beitragserhöhung, kann der Versicherungsnehmer die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung kündigen. Der Beitrag muss dabei um mindestens fünf Prozent erhöht worden sein, die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Im Falle eines Unfallschadens sieht die Sachlage schon anders aus – diese kann innerhalb von zwei Wochen bis zu einem Monat nach Schadensbearbeitung erfolgen. Grund hierfür ist in der Regel, dass der Versicherungsnehmer mit der Schadensbearbeitung durch die Versicherung nicht zufrieden war.
Unter dem “Fortfall des versicherten Risikos” versteht man gemeinhin den Verkauf des versicherten Fahrzeuges. Eine Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeuges an die Versicherung genügt in diesem Fall – ein separates Kündigungsschreiben ist nicht mehr erforderlich. Abmeldebescheinigung und Kaufvertrag sollten an die Versicherung übergeben werden.
Im Internet sind zahlreiche Vordrucke eines Kündigungsschreibens kostenlos als pdf-Datei erhältlich. Mit diesen ist man auf der sicheren Seite und kann diese entsprechend mit seinen persönlichen Daten an die Versicherung weiterleiten.
Ebenso beliebt sind die zahlreichen im Internet vorhandenen KFZ Versicherungsvergleiche. Diese stellen verschiedene Versicherungsgesellschaften gegenüber und wählen den günstigsten Anbieter aus. So kann man eventuell durch den Wechsel auf eine günstigere Versicherung einige hundert Euro im Jahr sparen.
Die Kündigung einer KFZ Versicherung sollte immer schriftlich erfolgen. Am besten ist es, wenn man diesen Brief als Einschreiben mit Rückschein versendet, denn nur so hat man gegebenenfalls einen Nachweis über das Datum des Posteingangs bei der Versicherung. Natürlich ist es aber ebenso gut möglich, das Schreiben persönlich in einer Filiale der Versicherung abzugeben – in diesem Fall solle man nicht vergessen, sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.
Da eine KFZ Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber für jedes KFZ zwingend vorgeschrieben ist, sollte man eine bestehende KFZ Versicherung erst dann kündigen, wenn man bereits eine neue Police abgeschlossen hat. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Versicherungen nehmen auch alle Kunden an.