Nach einem Unfall, fragen sich viele: was tun?
Dabei sollten Sie unbedingt einige Verhaltensregeln beachten, um mögliche Probleme mit der KFZ Versicherung zu vermeiden. Zwei Grundregeln sind unmittelbar nach einem Unfall zu beachten:
Zunächst sollten Beweise gesichert werden, soweit dies möglich ist. Wer nicht ohnehin immer ein Handy mit Kamera dabei hat, sollte zu diesem Zweck möglichst eine einfache Kamera im Handschuhfach mitführen.
Wichtig ist auch, kein übereiltes Schuldeingeständnis abzugeben. Wer seine Schuld an einem Autounfall einräumt, riskiert grundsätzlich Rückforderungen der Versicherung. Jede KFZ Versicherung behält sich das Recht vor, den Schadenshergang vor der Regulierung zu prüfen.
Die wichtigste Maßnahme besteht darin, schnellstmöglich die eigene KFZ Versicherung zu informieren. Dies kann bei nahezu allen Versicherern heute telefonisch oder online geschehen, wodurch die Regulierung erheblich beschleunigt wird. Dem Unfallgegner sind die erforderlichen Angaben zu machen. Er benötigt den Namen, die Anschrift sowie Angaben zur Versicherung. Üblicherweise stellen KFZ Versicherungen heute Servicekarten zur Verfügung, die dem Unfallgegner ausgehändigt werden können.
Meist wird der Unfallgegner Ihnen die bereits erwähnte Servicekarte seiner Versicherung aushändigen, die auch eine Aufforderung zur sofortigen telefonischen Kontaktaufnahme enthält. Das brauchen Sie nicht zu tun und Sie sollten sich auch genau überlegen, ob Sie es tun möchten. Insbesondere wenn das eigene Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, ist ein solcher Anruf verlockend: Je nach Versicherung wird nicht nur Ihr Auto in eine Partnerwerkstatt der Versicherung geschleppt, sondern es wird Ihnen unter Umständen sogar ein Ersatzwagen zum Unfallort gebracht. So hilfsbereit ist die Versicherung nicht ohne Hintergedanken. Sie verlieren die Möglichkeit, einen selbst gewählten Gutachter einzuschalten und die Werkstatt selbst zu wählen. Auch können Sie den Schaden nicht mehr gemäß Gutachten abrechnen und anderweitig beheben lassen.