Die Kfz-Versicherung ist für einen Autohalter zum einen eine Pflichtversicherung und zum anderen eine freiwillige Versicherung. In einem Schadensfall kommt die Versicherung für die finanziellen Folgen auf. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und zur Zulassung eines Fahrzeugs unbedingt erforderlich. Die Police übernimmt alle Kosten, die einem Unfallopfer entstanden sind, wenn der Versicherte den Unfall verursacht hat. Neben den Kosten einer Reparatur oder der Übernahme von Krankenkosten bzw. des Schmerzensgeldes sind durch eine Haftpflichtversicherung auch die Kosten für die Beseitigung von Schäden, zum Beispiel demolierte Leitplanken oder Straßenlaternen abgedeckt.
Die Kaskoversicherung ist dagegen eine freiwillige Versicherung, die die Kosten einer Schadensbeseitigung am eigenen Fahrzeug reguliert, beispielsweise bei eigenverschuldeten Unfällen oder wenn der Schadensverursacher sich nicht ermitteln lässt. Die Höhe der Versicherungsprämie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, unter anderem vom Fahrzeugtyp, von der Zulassungsregion und von der persönlichen Fahrweise. In der Haftpflicht und bei der Vollkasko können Autofahrer, die besonders lange ohne Unfälle unterwegs sind, den Schadensfreiheitsrabatt in Anspruch nehmen und bis zu 75 Prozent von der Normalprämie einsparen. Allgemein lohnt sich ein Vergleich mehrerer Kfz-Versicherungen, da sich die Preise und Leistungen stark unterscheiden und Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr möglich sind.
Die Frage, ob man eine Vollkaskoversicherung abschließen sollte, oder nicht hängt v.a. vom Wert des Autos ab. Als Faustregel gilt: je älter das Fahrzeug, umso genauer sollte man prüfen, ob sich eine Vollkaskoversicherung überhaupt rentiert. Zu bedenken ist nämlich, dass selbst die Vollkaskoversicherung bei einem Totalschaden nur den Zeitwert des Pkws erstattet. Pauschale Aussagen, nach wie viel Jahren man zu einer Teilkaskoversicherung wechseln soll, sind nicht möglich. Hierbei spielen neben Alter des Pkws, auch die Laufleistung und auch, ob es sich um einen Garagenfahrzeug handelt eine Rolle. Auch ist zu berücksichtigen, dass eine Teilkaskoversicherung gegenüber einer Voll- kaskoversicherung nicht zwangsweise günstiger sein muss. Die Teilkasko wird nämlich nach einem Festbetrag berechnet, während bei der Vollkasko neben einem fixen Grundbetrag auch die Schadensfreiheitsklasse berücksichtigt wird. Gerade für Fahrer, die ein Leben lang unfallfrei gefahren sind, kann es sich also durchaus lohnen, länger in der Vollkaskoversicherung zu bleiben. Des Weiteren unterscheiden sich die einzelnen Vollkaskoversicherungen hinsichtlich des Leistungsumfangs erheblich. Dies ist im Einzelnen zu prüfen. Im Falle grober Fahrlässigkeit, also bei einem Unfall mit Alkoholeinfluss, kommt aber auch die Vollkasko nicht für den Schaden auf.
Gerade, wenn man eine Auslandsreise mit dem eigenen Pkw plant, sollte man sich frühzeitig darum kümmern, die sog. grüne Versicherungskarte (in Fachkreisen auch „internationale Versicherungskarte“ genannt) zu beantragen. Diese bescheinigt den Versicherungsschutz. In einigen Ländern ist die grüne Versicherungskarte sogar bei Einreise Pflicht. Dazu zählen etwa die Türkei, Tschechien, oder Irland. In den beliebten Urlaubsländern Spanien und Italien ist die Einreise auch ohne diesen Nachweis möglich, bei einem Unfall muss man jedoch die grüne Versicherungskarte vorzeigen. Daher ist es empfehlenswert, die internationale Versicherungskarte gleich zu Vertragsbeginn zu beantragen.
Man kann drei Fälle unterscheiden, in denen eine Kündigung der Kfz Versicherung möglich ist:
Bei der Kündigung zum Jahresende bedarf nicht der Angabe eines bestimmten Grundes. Zur fristgerechten Kündigung muss das Schreiben bis zum 30.11. bei der entsprechenden Kfz Versicherung eingegangen sein. Eine Sonderregelung gilt, wenn es zu einer Tariferhöhung von mehr als 5% gegenüber dem letzten, oder 25% gegenüber dem ersten Beitrag kommt. In diesem Fall können Sie innerhalb von 4 Wochen nachdem Sie von der Erhöhung unterrichtet wurden, aus der Kfz Versicherung austreten und zu einem anderen Anbieter wechseln. Bei Verkauf des Fahrzeuges gibt es keine einzuhaltenden Kündigungsfristen. Hier genügt ein kurzes Schreiben an die Versicherung, indem Sie mitteilen, dass Sie Ihr Vehikel verkauft haben. Die Kündigung ist dann sofort wirksam.
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