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Finanzierungsratgeber - für Finanzthemen


Kfz Leasing – Wahl des richtigen Leasingvertrags

Die Wahl der richtigen Leasinggesellschaft

Leasingverträge kann man einerseits bei direkt bei der Herstellerbank (z.B. Audi-Bank oder Volkswagen-Bank) nehmen. Die Herstellerbanken bieten zumeist günstige Leasingangebote innerhalb bestimmten Marketingaktionen für bestimmte Modelle. Andererseits kann ein Leasingvertrag auch bei den gängigen Leasinggesellschaften, wie etwa E-Sixt, oder Deutsche Leasing abschleißen. Welche der beiden Varianten günstiger ist, muss im Einzelfall individuell bestimmt werden. Ein Wagen der Kompaktklasse ist ab 200 € Leasingrate pro Monat – je nach Vertragsart, Anzahlung und vereinbarter Laufleistung – erhältlich. Um zu hohe Leasingraten zu vermeiden, ist es wichtig, den richtigen Vertragstyp zu wählen.

Nachteile:

  • Problematisch ist beim Kfz Leasing, dass man das Fahrzeug vor Ablauf des Vertrags nicht an die Leasinggesellschaft zurückgeben kann. Falls eine vorzeitige Rückgabe doch möglich ist, dann nur unter der Bedingung einer saftigen Sonderzahlung. Somit ist eine vorzeitige Rückgabe auf jeden Fall ein hohes Verlustgeschäft. Einzige Möglichkeit, aus dem Leasingvertrag ohne größeren finanziellen Schaden heraus zu kommen, ist es, einen Nachfolger zu finden, der den Leasingvertrag für das betreffende Fahrzeug übernimmt.

  • Zu beachten ist auch, dass bei Privatleasing das Fahrzeug ausschließlich zur privaten Nutzung gedacht ist – das heißt dass eine teilweise gewerbliche Nutzung des Pkws nicht steuerlich geltend gemacht werden kann.

Vorteile:

  • Obwohl die Leasingraten nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bietet ein Leasingvertrag auch klare Vorteile für Privatpersonen: Die Leasingrate wird nämlich nicht nach dem Anschaffungswert des Fahrzeuges berechnet, wie die etwa bei einem Kredit der Fall ist. Vielmehr wird bei der Kalkulation des Vertrages nur der Werteverlust des Vehikels innerhalb der Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Somit fallen die monatlichen Raten im Allgemeinen geringer aus, als die eines Autokredits bei vergleichbarer Laufzeit.
  • Außerdem enthält ein Leasingvertrag i. d. R. eine sog. Mobilitätsgarantie. Sollte dass geleaste Fahrzeug also einmal für aufgrund einer Reparatur länger in der Werkstatt stehen, so erhalten Sie für diesen Zeitraum ein Ersatzfahrzeug von der Leasinggesellschaft gestellt.

Nach Beendigung des Vertrages:

Da das Eigentum des Fahrzeuges bei der Leasinggesellschaft bleibt, muss das Fahrzeug nach Vertragsende in „einwandfreien Zustand“ zurückgegeben werden. Um unnötig hohe Nachzahlungen zu vermeiden bzw. einen Rechtsstreit zu umgehen, sollte man bei Übergabe folgendes Beachten: Nehmen Sie stetes einen neutralen Zeugen mit und achten Sie darauf, dass alles von der Leasinggesellschaft auch schriftlich fixiert wird. Ansonsten haben Sie keinerlei Möglichkeiten, sich gegen evtl. spätere Zahlungsforderungen der Leasinggesellschaft zu wehren. Hat man das Auto ordnungsgemäß übergeben, ist man als Leasingnehmer nicht dazu Verpflichtet, eine spätere Aufbereitung des Autos zu übernehmen.