Während beim Autokredit das Fahrzeug nach dem Kreditende in den persönlichen Besitz übergeht, mietet der Kunde beim Kfz Leasing das Fahrzeug nur für eine vertraglich festgelegte Zeit und für eine bestimmte Kilometerzahl. Das Auto kann damit beispielsweise über drei Jahre und mit 15.000 km pro Jahr gefahren werden. Bleibt der Leasingnehmer unter der Kilometergrenze, gibt es Geld zurück. Wird die Kilometerzahl überschritten, ist ein Aufschlag zu entrichten. Beim Leasing ist meist eine Anzahlung zu entrichten, die zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises betragen kann. Der Vorteil beim Leasing: Der Autofahrer zahlt nur für eine bestimmte Zeit und gibt das Fahrzeug danach wieder zurück oder steigt auf ein neues geleastes Modell um. Der Weiterverkauf wird dann vom Händler übernommen. Weitere Optionen sind denkbar, beispielsweise kann das Auto gekauft oder weiter finanziert werden. Damit bietet Leasing dem Käufer größtmögliche Flexibilität.
Dennoch ist zu beachten, dass der Leasingnehmer auch einige Pflichten zu erfüllen hat. Er hat nämlich den regelmäßig durchzuführenden Kundendienst, alle Kosten für die Instandhaltung des Autos und für den ordentlichen Zustand des Autos bei Rückgabe an die Leasingfirma zu sorgen. Gerade, wenn man das Auto zurück gibt und keinen neuen Leasingvertrag abschleißt, können die Leasingfirmen bei der Kontrolle des Zustandes des Autos sehr penibel sein. Daher sollte man gerade auf geleaste Pkw besonders Acht geben. Außerdem trägt der Lesinggeber das Risiko im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens
Vor Vertragsabschluss muss sich der Leasingnehmer entscheiden, für welche Form des Leasings er bevorzugt. Dabei kann man wählen zwischen:
Wählt man einen Vertrag mit Km-Fixierung, so legt man bei Vertragesschluss eine feste Geasmtlaufleistung des Fahrzeuges oder eine feste Laufleistung pro Jahr und die Vertragsdauer fest. Je höher die Laufleistung , desto höher ist die monatlich zu leistende Leasingrate. Je niedriger die vertraglich fixierte Laufleistung, desto niedriger die zu ent- richtenden Zahlungen. Dennoch sollte man davon absehen, die jährliche Kilometerzahl zu knapp zu kalkulieren, da die Sonderzahlungen für Zusatzkilometer im Allgemeinen sehr hoch sind.
Bei der Restwertfixierung wird der Wert des Fahrzeuges bei Rückgabe von vorneherein vertraglich festgelegt. Je höher der kalkulierte Restwert, desto niedriger die monatliche finanzielle Belastung. Umgekehrt gilt: Je niedriger man den Restwert ansetzt, desto höher ist die monatliche Rate. Man sollte sich jedoch nicht dazu verleiten lassen, den Restwert zu niedrig anzusetzen: Die Differenz zum tatsächlichen Verkaufspreis, ist der Leasingfirma nämlich auf jeden Fall zu erstatten. Liegt der erzielte Marktwert hingegen über dem Restwert, so erhält man nur 75% des so erzielten Gewinns.
Jeder Restwertleasingvertrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen.
Der Leasingvertrag mit Anwartschaft unterscheidet sich vom normalen Restwertvertrag dahin gehend, dass der Leasinggeber verlangen kann, dass der Leasingnehmer nach Vertragsende den Pkw zum vereinbarten Restwert abkauft. Dies ist für die Leasinggeber natürlich besonders dann interessant, wenn der tatsächliche Marktwert unter dem Restwert liegt.
Andererseits hat der Leasingnehmer jedoch kein Recht, den Eigentumserwerb beim Leasingnehmer einzufordedern.
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