28. Oktober 2009
Kfz Versicherung Kündigung
Da sich die einzelnen Policen der Kfz Versicherungen sich teilweise erheblich bzgl. der Konditionen unterscheiden, sollte man regelmäßig seinen Tarif vergleichen. So kann man ohne großen Aufwand Geld sparen. Ersparnisse von bis zu 50 % sind keine Seltenheit! Gerade im Herbst verzeichnen die Kfz Versicherungen enorm viele Anfragen von Kfz Haltern, die wechseln möchten. Um jedoch einen Kfz Versicherungswechsel durchführen zu können, muss man die geltenden Vorschriften bzgl. der Kündigung beachten.
Wann ist eine Kündigung möglich?
Man kann zwischen vier verschiedenen Fällen unterscheiden, in denen eine Kündigung möglich ist.
- Regelmäßige Kündigung: Zum Jahresende / einem anderen Datum
- Beitragserhöhungen
- Fahrzeugwechsel
- Schadensfall
Kfz Versicherung – Kündigung im Regelfall

Kfz Versicherung Kündigung
Im Regelfall ist die Kündigung der Kfz Versicherung zum Jahresende, das heißt zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die neue Kfz Versicherung ist dann ab 1.1. des neuen Jahres wirksam. Die Kündigung muss jedoch mindestens einen Monat früher, also spätestens bis zum 30.11. schriftlich bei dem Versicherungsgeber eingehen. Infolgedessen ist zu empfehlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. So hat man im Zweifel einen schriftlichen Beweis, dass die Kfz Versicherung Kündigung fristgerecht erhalten hat
Aber Vorsicht! Der Versicherungsschutz erlischt automatisch nach Ablauf der Frist. Und Kfz Versicherungen haben nämlich das Recht, Anwärter auch abzulehnen. Daher gilt:Kündigen Sieimmer erst,wenn Sie die neue Versicherungspoliceschriftlich daheim vorliegen haben
In Ausnahmefällen endet die Kfz Versicherung zu einem anderen Datum. Dies ist im Vertragswerk unter „Laufzeit“ o.ä. zu prüfen. In diesem Falle ist die 4 Wochen-Frist jedoch auch gültig. Das heißt, endet die Versicherung z.B. zum 31. Juli des Jahres, so muss die Kündigung spätestens Anfang Juli abgeschickt werden.
Kfz Versicherung – Kündigung bei Beitragserhöhung
Geht Ihnen von der Versicherung ein Schreiben zu, dass Ihr Beitrag erhöht wird – etwa da sich die Regional- oder Typklassen geändert haben – ohne gleichzeitige Erweiterung des Leistungsspektrum, so haben Sie ein sog. Sonderkündigungsrecht. Von diesem Sonderkündigungsrecht können Sie unabhängig von der regelmäßigen Kündigung Gebrauch machen, also auch unter dem Jahr. Sie müssen lediglich innerhalb von 4 Wochen Ihrer Versicherung die Kündigung schriftlich mitteilen. Doch Vorsicht! Kündigen Sie erst, wenn Sie das Angebot einer anderen Kfz Versicherung daheim haben. Der Versicherungsschutz erlöscht nämlich nach Ablauf der Kündigingsfrist automatisch.
Verkauf des Fahrzeuges
Beim sog. Wegfall des Risikos, also wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie auch kündigen. Diese Art der Kündigung ist jederzeit möglich und sofort wirksam. Zur Kündigung genügt ein Schreiben an die entsprechende Kfz Versicherung dem Sie eine Kopie des Kaufvertrages und der Abmeldebescheinigung hinzufügen. Bereits gezahlte Prämienleistungen werden dann vom Versicherungsgeber sogar anteilig zurück erstattet.
Kündigung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens an dem versicherten Pkw ist auch eine Kündigung möglich. Dies ist sogar dann möglich, wenn die Kfz Versicherung den Schaden zu 100% ersetzt hat. Sind Sie etwa mit der Schadensbearbeitung nicht zufrieden, so ist eine Kündigung innerhalb der vertraglichen Kündigungsfristen möglich – diese liegt in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Zu beachten ist jedoch, dass der Versicherungsgesellschaft bis Ende des Jahres die Versicherungsprämie zusteht. Eine anteilige Prämienauszahlung ist also nicht möglich.
Das Kündigungsschreiben
In der Kündigung sollten folgende Angaben gemacht werden: Ihre Anschrift, die Versicherungsnummer (diese ist dem Vertag zu entnehmen) und das Kfz – Kennzeichnen. Des Weiteren müssen Sie erwähnen, wann die Kfz Versicherung enden soll, z.B.: „Ich kündige meine Kfz Versicherung fristgerecht zum 31.10.2009“.
Der große Kfz Versicherungsvergleich
Einen sehr hilfrechen Vergleich von 151 verschiedenen Kfz Versicherungsanbietern hat die “Stiftung Warentest” erst kürzlich durchgeführt. Den ganzen Bericht finden Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:
14. Oktober 2009
Kfz Versicherung für Leasingfahrzeugen – die günstigsten Varianten
Versicherungsvermittlung oder selbst versichern?
Entscheidet man sich, egal ob als Privatperson oder als Firma, ein Fahrzeug nicht zu kaufen, sondern zu leasen, so steht man vor der Wahl, welche Versicherung man für das Vehikel wählen soll. Es bieten sich generell zwei Alternativen an: Entweder, man nimmt Versicherungsvermittlung des Leasinggebers in Anspruch oder man versichert sich selbst.
Vor- und Nachteile der beiden Alternativen sind:
Versicherungsvermittlung:
- Nichtberücksichtigung der Schadensfreiheitsklasse - zumindest in den meisten Fällen: Wer jahrelang unfallfrei gefahren ist, hat dadurch finanzielle einen Nachteil
- Wer jedoch in einer sehr niedrigen Schadensfreiheitsklasse ist, kann aufgrund dessen Nichtberücksichtigung unter Umständen durchaus sparen.
- Einfache und schnelle Abwicklung
Umgekehrt gilt:
Selbst versichern:
- Zeitaufwand: Man muss diverse Kfz Versicherungen vergleichen. Um eine wirklich günstige Police zu erhalten muss man diverse Angebote einholen.
- Berücksichtigung der Schadensfreiheitsklasse: Ist man jahrelang schadenfrei gefahren, so hat mein eine hohe Schadensfreiheitsklasse und erhält daher auch eine sehr günstige Police
GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge
Obwohl die meisten Leasinggesellschaften vertraglich eine Vollkaskoversicherung vorschreiben, so ist man dennoch nicht vor finanziellen „Katastrophen“ vollkommen geschützt. Neben evtl. auftretenden Problemen bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges ist auch zu beachten, dass selbst eine Vollkaskoversicherung nicht bei „Untergang“ des Pkws, also Diebstahl oder Totalschaden, die Forderung seitens der Leasinggesellschaft in voller Höhe ausgleichen.
Daher ist der Abschluss einer sog. GAP-Versicherung (von GAP = „Lücke“ im Englischen) sinnvoll. Diese ersetzt den Differentbetrag zwischen dem, was die Kasko zahlt (Wiederbeschaffungswert) und dem meist höherem Ablösewert, den der Leasinggeber verlangt. Folglich hat nach Unterzeichnung einer GAP-Police die bestmögliche Absicherung des Leasingfahrzeuges.
9. Oktober 2009
Kfz Versicherung und Einreisebedingungen – Information
Eine Urlaubsreise mit dem eigenen Pkw kann schnell zum Albtraum werden, wenn man den Urlaubsvorbereitungen nicht auch die Kfz Versicherung des Fahrzeuges mitberücksichtigt. Denn die Regelungen bzgl. der Kfz Versicherung variieren von Land zu Land – und das sogar in der EU. Zum einen variieren die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen, d.h. die Summe, bis zu der die Versicherung für einen Schaden maximal aufkommt. In nichteuropäischen Ländern, wie etwa Australien, kann man den Deckungsschutz der eigenen Versicherung nicht mitnehmen. In anderen Worten: Die Kfz Haftpflicht greift nur in der EU und in Gebieten der Welt, die politisch zur EU gehören, wie etwa den Kanaren
Einreise mit dem eigenen Pkw
Darüber hinaus braucht man für die Einreise in bestimmte Länder der EU, wie etwa Spanien, eine sog. grüne Versicherungskarte. Die grüne Versicherungs- karte dient als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz und ist in vielen EU-Ländern im Falle eines Unfalls vorzuzeigen. Die grüne Versicherungskarte erhält man bei der zuständigen Kfz Versicherung.
Besonders hilfreich ist es außerdem, vor Reisebeginn sich den sog. europäischen Unfallbericht auszudrucken. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Dokument, der im Fall eines Unfalls hilft, alle relevanten Daten, wie etwa Unfallhergang und beteiligte Personen strukturiert zu erfassen. Der europäische Unfallbericht kann auf den Webseiten der meisten Autoversicherungsanbieter ausgedruckt werde und sollte im eigenen Auto, z.B. im Handschuhfach, aufbewahrt werden.
Leihwagen im Ausland
Will man das Urlaubsland nicht mit dem eigenen Fahrzeug, sondern mit einem Leihwagen erkunden, sind auch einige Dinge zu beachten. Entgegen der allgemeinen Meinung ist man nämlich selbst bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor Ort nicht in allen Schadensfällen komplett abgesichert. So ist in manchen Ländern die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme nämlich niedriger, als die in Deutschland. Daher kann es in einem Extremfall – etwa einem schweren, schulhaften Unfall mit Personenschaden sein, dass der entstandene Schaden nicht von der ausländischen Versicherung komplett übernommen wird. Dann sind Sie gezwungen, die offene Summe – dies kann schon mal in den siebenstelligen Betrag gehen – selbst zu zahlen.
Der Abschluss einer “Mallorca Police” schützt vor so einem Desaster. Die Mallorca Police ist ein zusätzliche Kfz Versicherung für Mietwagen im Ausland. Die Mallorca Police stellt somit eine Erweiterung der Haftpflichtdeckung dar (der Name Mallorca Police hat also nicht mit dessen Geltungsbereich zu tun). Deutsche Autoversicherungen erweitern die Deckungssumme zumeist auf 100 Mio. €. Es ist also durchaus empfehlenswert, rechtzeitig vor einer anstehenden Auslandsreise, diese Police abzuschließen. Diese wird üblicherweise in den Kfz Schutzbrief integriert.
Unfall im Ausland: Die ersten Schritte
Sollten Sie an einem Unfall im Ausland beteiligt sein, so lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Gehen Sie strukturiert vor:
- Zunächst ist es wichtig, alles zu fotografieren. Es reichen sogar Fotos, die vom Handy aus gemacht werden. Hauptsache Sie haben ausagekräftiges Beweismaterial.
- Dann erfassen Sie alle relevanten Daten – am einfachsten sind diese im europäischen Unfallbericht auszufüllen.
- Die Polizei ist unbedingt in Fällen zu verständigen, in denen Personen oder schwerere Sachschäden verursacht wurden.
- Außerdem ist baldmöglichst - spätetstens nach der Rückkehr jedoch – die deutsche Autoversicherung zu verständigen.
- Im Zweifelsfall hilft einem auch die Servicerufnummer des deutschen Autoversicherungsverbandes weiter: +49 180 – 250 26
1. Oktober 2009
Ende September wurden die Typ-, wie auch Regionalklassen neu eingestuft. Die Höhe der Kfz Versicherungsprämie richtet sich grundsätzlich nach drei Faktoren:
- Schadensfreiheitsklasse
- Regionalklasse
- Typklasse

Die Schadensfreiheitsklasse gibt an, wie lange die einzelne Person schadenfrei auf den Straßen unterwegs gewesen ist. Je höher die Schadensfreiheitsklasse, desto länger ist man unfallfrei gefahren und desto günstiger ist die Versicherung. Ist man z.B. 5 Jahre unfallfrei gefahren, so hat man Schadensfreiheitsklasse 5. Nach sechs Jahren kommt man automatisch in dchadensfreiheitsklasse 6 usw.
Seit 1.1.2009 werden auch Motorräder in den Regionalklassen erfasst. Die anderen beiden Faktoren werden jede Jahr im Herbst neu ermittelt. Dies gibt vielen Versicherungsnehmern wieder Anlass für einen Versicherungswechsel zum Jahresende. Dabei sind die allgemeinen Kündigungsfristen zu beachten. Gerade bei den Typklassen hat sich einiges getan: Für jedes Modell wird deutschlandweit die sich übers Jahr hinweg ereigneten Unfälle, sowie die Schadenshöhe ermittelt. Aus diesen statistischen Werten werden in der Kfz Haftpflicht 16 , in der Teilkasko 24 und in der Vollkasko 25 Typenklassen ermittelt. Je höher die Typklasse, desto höher fällt auch die Versicherungspolice aus. Für das Jahr 2010 rutschen fast 30% der Autofahrer in eine andere Typenklasse.
Zu den Verlierern in der Teilkasko gehören z.B.:
- Vw Golf 1.4.: drei Klassen schlechter ; neue Typenklasse: 10
- Opel Agila 1.2.: vier Klassen schlechter; neue Typenklasse: 20
- Ford Mondeo FLH 2.0: fünf Klassen schlechter; neue Typenklasse: 22
- Peugot 308: 1.6: sechs Klasssen schlechter; neue Typenklasse : 20
Zu den Gewinnern in der Teilkasko gehören:
- Fiat Bravo 1.4: drei Klassen besser; neuen Typenklasse:18
- VW Tiguan 1.4 TSI: zwei Klassen besser, neue Typenklasse: 16
- Mazda 2 1.4: drei Klassen besser; neue Typenklasse: 14
Jeder derderzeit 444 Kfz Zulassungsbezirke wird einmal im Jahr – jeweils zum 1. Oktober - vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft einer bestimmten Regionalklasse zugeordnet. Seit Januar 2002 werden auch Motorräder in einer Regionalstruktur erfasst. Die Regionalklassen werden auf der Basis von mehreren Faktoren ermittelt. Dazu gehören:
- die Unfallhäufigkeit
- die Straßenverhältnisse
- die Gesamtzahl der in der Region gemeldeten Vehikel
- die Bestandszusammensetzung (z.B. besonders viele/ wenige leistungsstarke Fahrzeuge)
Ausgehend vom Bundesdurchschnitt, der mit 100% festgelegt ist, werden die Zulassungsbezirke über oder unter diesem Wert eingruppiert. Alle Zulassungsbezirke mit ähnlicher Unfallhäufigkeit etc. werden derselben Regionalklasse zugeteilt. Die Regionalklasse spielt neben anderen Faktoren, wie etwa dem Fahrzeugtyp, eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Höhe des Kfz Versicherungsbeitrags: Je mehr Unfällein einemZulassungsbezirk geschehen, desto höher ist auch die Regionalklasse und somit die Versicherungsprämie.
Für den Zulassungsbezirk Berlin wurden im letzten Jahr die meisten Unfalle gelistet. Auch Fahrer aus den bayrischen Regionen müssen im Jahr 2010 tief in die Tasche greifen: Neben Berlin, bilden die Landkreise Passau (Kfz Kennzeichen: PA) und Kaufbeuren (KF) die Schlusslichter. Besonders selten hat es hingegen in den Regionen Elbe Elster (EE) und Mecklenburg -Strelitz (MST) gekracht: die genaue Berechnung der Regionalklasse kann man auf der Seite des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchführen.
Foto © Henning Hraban Ramm – pixelio.de